Heute wird mein Betrieb gemäß der EU-ÖKO-Verordnung kontrolliert. So wird mein Handeln nach den ökologischen Richtlinien zertifiziert und ich darf weiterhin das grüne EU-Bio-Label verwenden.
Kontrollsystem: Jeder Betrieb – vom Landwirt bis zum Händler – wird jährlich von unabhängigen staatlich zugelassenen Bio-Kontrollstellen überprüft.
Die EU-Öko-Verordnung (Verordnung (EU) 2018/848) ist das europäische „Bio-Grundgesetz“. Sie regelt verbindlich und EU-weit, wie Erzeugnisse und Lebensmittel, die als „Bio“ oder „Öko“ gekennzeichnet sind, produziert, verarbeitet, kontrolliert und vermarktet werden.
